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Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen von more presents e.K.

1. Geltungsbereich
Wir kaufen und verkaufen nur gem. unserer nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Handel, Industrie und Gewerbe.

2. Angebot & Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind unverbindlich. Alle Kaufabschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bzw. durch Übersendung der bestellten Ware bzw. Leistung oder durch Fakturierung für uns verbindlich. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabsprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Für den Fall, dass uns Gründe bekannt werden, die uns berechtigterweise daran zweifeln lassen, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen uns gegenüber fristgerecht erfüllen kann, sind wir jederzeit berechtigt, ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.

3. Liefer- und Leistungsumfang

Alle Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk zzgl. Verpackungskosten. Der Mindestumsatz beträgt 250 Euro. Versand & Verpackung sind uns freigestellt und erfolgen nach bestem Ermessen. Eine Transportversicherung wird nicht abgeschlossen; die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Transportführer auf den Besteller über.
Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % sind zulässig.
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht zumutbar. Bei Bestellungen aus dem Ausland können unter Umständen zusätzlich Zollkosten oder Einfuhrgebühren im Bestimmungsland anfallen. Derartige Kosten gehen zu Ihren Lasten; wir haben keinen Einfluss auf die Gebühren und ihre Höhe.

4. Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich oder fernschriftlich bestätigt werden. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, ist unsere Haftung für jede vollendete Woche des Verzuges auf ein halbes Prozent des Rechnungswertes (ohne MwSt.) der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen, insgesamt jedoch auf höchstens fünf Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht unsererseits auf grober Fahrlässigkeit.

5. Werbeanbringung
Geringfügige bzw. unerhebliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung behalten wir uns vor. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand sind Beschreibungen, bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten Eigenschaften. Um Streitigkeiten auszuschliessen, hat uns der Besteller die Texte und Dateivorlagen für den Werbeaufdruck rechtzeitig schriftlich und deutlich lesbar mitzuteilen.

6. Rücktritt, Nachfrist
Es gelten die vertraglich vereinbarten Lieferfristen, geringfügige Überschreitung ist zulässig. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt voraus den rechtzeitigen Eingang sämtlicher, vom Besteller zu liefernden Unterlagen, Freigabe unserer Druckmuster sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware innerhalb der vereinbaren Liefer- und Leistungspflicht zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Falls die Anlieferung sich aus Gründen, die der Besteller zu vertren hat, verzögert, so gilt die Frist als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, gleichgültig, ob solche Hindernisse bei uns oder bei einem Unterlieferanten entstehen. Als solche Hindernissen gelten beispielsweise die Fälle höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen sowie Krieg, Aufruhr, Teil- oder Generalmobilmachung, Streik, Aussperrung, Epidemien, Betriesbsstörungen, Verzögerungen der Anlieferung wesentlicher Stoffe, soweit solche Hindernisse  nachweislich auf die Fertigung und Ablieferung der Bestellung von erheblichem Einfluß sind. Derartige Hindernisse sind von uns auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, auch durch wesentliche Falschlieferung, die durch Verschulden des Lieferers entstanden ist, Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluß weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 1/2 %, im ganzen aber höchstens 5 % vom Werte desjeningen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Entschädigungsansprüche des Bestellers, die über die genannte Grenze von  5 % hinausgehen, sind in allen Fäller verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer dem Lieferer etwa gesetzten Nachfrist, die mindestens 4 Wochen zu betragen hat, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.

7. Gewährleistung
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, den Verkäufer unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob ein Handelsgeschäft vorliegt. Unterläßt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, daß es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muß die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Anlehnung dieses Mangels als genehmigt.

8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer ist allerdings berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer sämtliche Forderungen wegen des Weiterverkaufs an uns sicherungshalber ab. Bei Zugriff von Dritten auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hingewiesen und uns über den Vorgang unverzüglich benachrichtigen.

9. Preise +  Zahlung

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mwst (Inland). Für alle Geschäftsabschlüsse sind die am Tage der Lieferung gültigen Verkaufspreise maßgebend. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es aufgrund von schwankenden Rohstoffen, Devisennotierungen zu nachträglichen Preisveränderungen kommen kann.

10. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.  Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Hamburg.

11. Datenschutz
more presents e.K.  versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Bestellers die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer einschlägiger Rechtsnormen zu beachten. Es werden stets nur die Daten erhoben und gespeichert, die zur Nutzung eines Services unbedingt erforderlich sind. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Sie werden an Dritte nur dann weitergegeben, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich ist.

12. Haftung
Für Inhalte auf Internetseiten, auf die wir verlinken, übernehmen wir keine Haftung. more presents e.K. macht sich die Inhalte der verlinkten Seiten nicht zu eigen.  More presents e.K.  übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit, Qualität, Korrektheit etc. der bereitgestellten Informationen oder Daten. more presents e.K. gibt keinerlei Zusicherung, Garantien oder sämtliche Gewährleistungen für die direkten, indirekten oder sonstigen Verweise auf andere Internetseiten und deren Inhalte und distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten der hypergelinkten, verknüpften oder verlinkten Internetseiten und macht sich diese Internetseiten nicht zu Eigen. In keinem Fall haftet more presents e.K. dem Kunden oder Dritten gegenüber für irgendwelche direkten, indirekten oder sonstigen Folgeschäden, die sich aus der Nutzung dieser oder einer mit ihr verlinkten bzw. verknüpften Internetseite ergeben.

16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

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Griegstraße 73
22763 Hamburg
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Telefax:  0049-40-89063791
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Inhaberin : Bettina Timmermann

Stand: Hamburg, Januar 2021